bfsg 2026: muss deine website jetzt barrierefrei sein.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 — und viele Betriebe in Schleswig-Holstein wissen bis heute nicht, ob sie betroffen sind. Die Kleinstunternehmen-Ausnahme klingt erst beruhigend, greift in der Praxis aber viel seltener als gedacht: Wer auf der Website ein Kontaktformular, eine Online-Buchung oder einen Download anbietet, ist in der Pflicht. Unabhängig davon, wie viele Mitarbeiter im Betrieb arbeiten. Erste Abmahnwellen laufen bereits. Dieser Artikel erklärt, wen das BFSG tatsächlich trifft, welche Anforderungen nach WCAG 2.1 AA gelten, was bei Verstößen droht — und was du jetzt sinnvoll tun kannst, bevor es teurer wird.
was das bfsg von deiner website verlangt
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt den europäischen Accessibility Act in deutsches Recht um. Ziel: Digitale Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher müssen barrierefrei gestaltet sein. Der Maßstab ist die WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA — ein international anerkannter Standard, verankert in der EU-Norm EN 301 549.
Konkret heißt das: Deine Website muss auch für Menschen nutzbar sein, die eine Sehbeeinträchtigung haben, ausschließlich die Tastatur nutzen, auf einen Screenreader angewiesen sind oder kognitive Einschränkungen mitbringen. Das klingt nach Ausnahmefall — ist es aber nicht. Rund 7,8 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer anerkannten Schwerbehinderung. Barrierefreie Websites ranken außerdem strukturell besser, weil semantisches HTML und klare Inhaltsarchitektur auch für Suchmaschinen-Crawler ideal sind.
die kleinstunternehmen-ausnahme: ein teurer irrtum
Viele Betriebe haben von einer Ausnahme gehört und glauben, sie seien damit raus. Die Ausnahme existiert tatsächlich — für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal zwei Millionen Euro. Sie gilt aber nur für reine Dienstleistungen, bei denen kein digitaler Kanal mit direktem Verbraucherkontakt besteht.
Sobald auf der Website eines dieser Elemente vorhanden ist, gilt das BFSG — unabhängig von Betriebsgröße und Umsatz:
- Kontaktformular jeder Art
- Online-Buchungssystem — Friseur, Restaurant, Arztpraxis, Werkstatt
- Download-Angebote — PDF-Katalog, Preisliste, Formulare zum Ausfüllen
- Onlineshop oder digitale Bezahlfunktion
- Newsletter-Anmeldung
In der Praxis: Ein Handwerksbetrieb in Kiel mit vier Mitarbeitern und einem Kontaktformular ist betroffen. Ein Restaurant in Schleswig mit drei Angestellten und einer Online-Tischreservierung ebenfalls.
wer ein kontaktformular hat, ist in der pflicht — egal wie klein der betrieb ist.
die vier säulen der wcag 2.1
Die WCAG 2.1 gliedert sich in vier Prinzipien. Ein Verstoß gegen eines genügt, um nicht konform zu sein. Die Prüfpunkte klingen technisch — dahinter stecken aber oft einfache Korrekturen:
- Wahrnehmbar — Bilder brauchen Alt-Texte, Videos Untertitel. Der Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund muss mindestens 4,5:1 betragen.
- Bedienbar — Die gesamte Website muss ohne Maus navigierbar sein. Sichtbarer Fokus-Indikator ist Pflicht, Autoplay-Audio verboten.
- Verständlich — Formulare brauchen klare Labels und verständliche Fehlermeldungen. Die Seitensprache muss im HTML-Code hinterlegt sein.
- Robust — Semantisch korrektes HTML, korrekt eingesetzte ARIA-Attribute und fehlerfreie Darstellung in gängigen Hilfstechnologien.
was bei verstößen droht
Seit dem Inkrafttreten im Juni 2025 haben die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer mit stichprobenartigen Kontrollen begonnen. Im ersten Jahr liefen die meisten Verfahren gegen E-Commerce-Seiten und Online-Dienstleister. Im Verlauf von 2026 und 2027 wird die Überwachung nach Einschätzung von Fachleuten deutlich schärfer.
Was konkret drohen kann:
- Bußgelder bis 100.000 € durch Marktüberwachungsbehörden
- Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände
- Eintrag in Beschwerdedatenbanken der zuständigen Behörden
- Reputationsschäden bei Kunden, die Barrierefreiheit aktiv einfordern
Behörden setzen beim Erstkontakt bisher meist auf Verwarnungen mit gesetzten Nachbesserungsfristen. Wer jetzt handelt, hat noch Spielraum — und spart sich den Druck einer behördlichen Frist.
was du jetzt konkret tun kannst
Der erste Schritt kostet nichts: Mit Google Lighthouse (Browser-Entwicklertools → Lighthouse → Accessibility) bekommst du in Minuten einen ersten Überblick. Alternativ helfen WAVE von WebAIM und axe von Deque Systems als Browser-Extensions. Wichtig: Diese Tools finden nur 30–40 Prozent der tatsächlichen Barrieren. Fehlende Fokus-Indikatoren, unlogische Tastaturnavigation oder unklare Formular-Labels erkennen sie nicht zuverlässig.
Ein sinnvoller Weg für Betriebe in Schleswig-Holstein:
- Selbstcheck starten — Lighthouse-Scan im Browser öffnen, Ergebnisse unter 90 Punkten genauer ansehen und offensichtliche Fehler direkt beheben.
- Kritische Lücken schließen — Alt-Texte für Bilder ergänzen, Sprachattribut im HTML prüfen, Kontraste mit einem Contrast-Checker gegenchecken.
- Professionellen Audit beauftragen — Vollständige WCAG-Konformität erfordert manuelle Tests mit Tastatur und Screenreader. Das macht kein automatisches Tool.
- Relaunch als Chance sehen — Viele Betriebe nutzen das BFSG als Anlass, eine ohnehin veraltete Website neu aufzubauen. Barrierefreiheit von Anfang an ist günstiger als nachträgliches Flicken.
Wenn deine Website ohnehin modernisiert werden sollte, ist jetzt ein guter Zeitpunkt. Eine neue Website, die von Beginn an barrierefrei, technisch sauber und suchmaschinenoptimiert aufgebaut wird, spart langfristig mehr als jede Nachbesserung. Wir planen und realisieren Websites in Kiel und ganz Schleswig-Holstein — mit Barrierefreiheit als Standard, nicht als Add-on.